Bildungsscheck 2.0 in NRW
Deine neue Förderung für berufliche Weiterbildung
Seit dem 01. Februar 2026 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen berufliche Weiterbildungen mit dem Bildungsscheck 2.0. Damit können Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Teil ihrer Weiterbildungskosten erstattet bekommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren Weiterbildung einen klaren beruflichen Bezug hat.
Wesentliche Voraussetzungen sind:
- Wohnsitz in NRW
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung
- Die Weiterbildung wurde zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen
- Für dieselbe Maßnahme wird keine andere öffentliche Förderung in Anspruch genommen
- Pro Kalenderjahr wird nur ein Bildungsscheck gewährt
Als Einkommensnachweis wird in der Regel ein gültiger Einkommensteuerbescheid benötigt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich berufliche Weiterbildungen. Die Maßnahme muss fachlich mit der aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Fachliche Qualifizierungen
- Zusatzkompetenzen für den Beruf
- Zertifikatskurse mit klarer beruflicher Zielsetzung
Nicht gefördert werden unter anderem:
- Gesundheits- oder Wellnessangebote
- Freizeit- oder Hobbykurse
- Maßnahmen ohne beruflichen Schwerpunkt
- Kurse zur Erhaltung der eigenen Gesundheit
Entscheidend ist der direkte berufliche Nutzen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt:
- 50 % der Kurskosten
- maximal 500 Euro pro Kalenderjahr
Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die zuständige Stelle.
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird online gestellt und muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Nach Abschluss der Maßnahme sind entsprechende Nachweise (z. B. Rechnung und Teilnahmebestätigung) vorzulegen.
Erst nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Unsere Rolle
Wir sind nicht am Antragsverfahren beteiligt.
Das bedeutet:
- Wir beraten nicht zur Förderfähigkeit.
- Wir prüfen keine Einkommensgrenzen.
- Wir stellen keine Bildungsschecks aus.
Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich die erforderliche Teilnahmebescheinigung für den Antrag aus.
Die Verantwortung für Antragstellung und Einhaltung der Förderbedingungen liegt bei der antragstellenden Person.
Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Für alle offiziellen Details, Antragsformulare und verbindlichen Regelungen wirst du auf die offizielle Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW weitergeleitet. Nutze dazu einfach den Button unten.
