Warum überhaupt eine Heilpraktiker-Prüfung?

Ohne staatliche bzw. staatlich anerkannte Erlaubnis darf in Deutschland grundsätzlich niemand beruflich Diagnosen erstellen und Menschen behandeln. In Heilberufen heißt diese Erlaubnis Approbation oder antiquiert „Bestallung“. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten sowie Zahn- und Tierärzte besitzen eine „Bestallung“. Doch auch wer diesen Berufsgruppen nicht angehört, kann eine Erlaubnis zur Ausübung eines Heilberufs erhalten.

§ 1 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

Das ist im „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“, kurz Heilpraktikergesetz, geregelt. Demnach dürfen Heilpraktiker und sektorale Heilpraktiker (eingeschränkt auf Psychotherapie, auf Physiotherapie oder auf Podologie) allgemein bzw. innerhalb ihres Fachbereichs ohne Hinzuziehung eines Arztes diagnostizieren und Patienten therapieren.

Heilpraktiker ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die nur verwenden darf, wer eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung (umgangssprachlich: Heilpraktiker-Prüfung) erfolgreich absolviert hat. Dann muss die Erlaubnis zugesprochen werden. Sie gilt unbefristet und kann nur aufgrund schwerwiegender Gründe entzogen werden.

Welchen Umfang hat die Heilpraktiker-Prüfung?

Die Heilpraktiker-Prüfung ist eine amtsärztliche Überprüfung und besteht aus zwei Teilen:

  1. schriftlicher Multiple-Choice-Test mit ca. 60 Fragen und einem Zeitlimit von 120 Minuten
  2. mündliche Prüfung, die nicht länger als 60 Minuten dauern darf

Zum Bestehen des schriftlichen Teils müssen mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet werden. Die Prüfung ist nur dann erfolgreich, wenn beide Teile bestanden werden. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss die gesamte Heilpraktiker-Prüfung wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Das erfolgreiche Bestehen der Heilpraktiker-Prüfung ist notwendige Voraussetzung, um die geschützte Berufsbezeichnung „Heilpraktiker” führen zu dürfen. Heilpraktiker sind legitimiert, in allen medizinischen Bereichen Diagnosen zu stellen und unter Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten Patienten zu behandeln. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sich auf spezielle Medizinbereiche (Sektoren) zu beschränken und eine Prüfung zum sektoralen Heilpraktiker abzulegen:

  • Heilpraktiker für Psychotherapie
  • Heilpraktiker für Physiotherapie
  • Heilpraktiker für Podologie (Fußheilkunde).

Voraussetzungen für die Zulassung zur Heilpraktiker-Prüfung

Die Voraussetzungen für die Heilpraktiker-Prüfung werden zwar auf Landesebene geregelt, sind jedoch bundesweit einheitlich. Diese Kriterien sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen insgesamt erfüllt sein, damit der Antrag auf eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung positiv beschieden wird.

Die Heilpraktiker-Prüfung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Dem Antrag muss stattgegeben werden, wenn

  1. mindestens ein Hauptschulabschluss (auch Berufsreife, Berufsbildungsreife) erreicht ist,
  2. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nachweist, dass keine (schweren) Straftaten registriert sind,
  3. ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachweist, dass keine körperlichen, geistigen, seelischen oder suchtbedingten Einschränkungen vorliegen, die für die Ausübung des Heilberufs ungeeignet machen und
  4. der Antragsteller zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 25 Jahre alt sein wird.

Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Arbeitserlaubnis vorliegen.

Sind alle Kriterien erfüllt, müssen Antragstellende zur Heilpraktiker-Prüfung zugelassen werden. Der Antrag zur Prüfung muss schriftlich bei dem zuständigen Gesundheitsamt gestellt werden. Welche Unterlagen einzureichen sind, können Antragstellende den Seiten des zuständigen Gesundheitsamte entnehmen. Es gibt regionale Unterschiede.

Welche Behörde ist zuständig?

Zuständig sind grundsätzlich Gesundheitsämter. Das individuell zuständige Gesundheitsamt ist abhängig vom Hauptwohnsitz des Antragstellers. Welches Amt das im Einzelfall ist, ist bundesweit zwar eindeutig, aber nicht einheitlich geregelt.

Beispiel: Für Personen mit Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Arnsberg erfolgt die Kenntnisüberprüfung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zentral

  • für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis und die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis für den Bereich Psychotherapie bei dem Gesundheitsamt der Stadt Dortmund

Termine und Fristen für die Heilpraktiker-Prüfung

Prüfende Gesundheitsämter bieten pro Jahr, abgesehen von wenigen Ausnahmen, zwei bundeseinheitliche Termine für die schriftliche Prüfung: 3. Mittwoch im März und 2. Mittwoch im Oktober. Wer die schriftliche Prüfung besteht, wird später automatisch zur mündlichen Prüfung eingeladen.

Die bearbeitenden Ämter benötigen Zeit für die Antragsbearbeitung. Die Antragsfristen sind der 15. Januar für die Prüfung im März und der 15. August für die Prüfung im Oktober. Anträge werden nur bearbeitet, wenn alle notwendigen Antragsunterlagen fristgerecht vorliegen. Die Anzahl der zur Heilpraktiker-Prüfung zugelassenen Personen ist begrenzt und erfolgt in chronologischer Reihenfolge. Daher ist eine sehr frühe Antragsstellung unbedingt sinnvoll. Wir empfehlen dringend, die aktuellen Wartezeiten bei dem zuständigen Amt zu erfragen.

Was darf ich beruflich als Heilpraktiker?

(Sektorale) Heilpraktiker dürfen sich selbstständig mit eigener Praxis niederlassen. Sie dürfen ihren Beruf aber auch angestellt in einer Gemeinschaftspraxis, einer medizinischen Einrichtung, z. B. einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder jedem anderen Unternehmen und Amt ausüben.

Eine Heilpraktikerausbildung muss nicht nachgewiesen werden. Doch wer nimmt schon ohne Verkehrsunterricht an der Führerscheinprüfung teil? Die Voraussetzungen, um zur Heilpraktiker-Prüfung zugelassen zu werden, können regional unterschiedlich sein.

Die Heilpraktikerschule Westfalen bietet qualifizierte Berufsausbildungen für Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie an. Darüber hinaus können sich Prüflinge in Repetitorien und gezielten Vorbereitungskursen Prüfungswissen aneignen.

Gerne beraten wir Sie hierzu telefonisch unter 0 23 81 – 925 000.

Zusätzliche Prüfungsvorbereitungen

Neben unseren Heilpraktikerausbildungen bieten Heilpraktiker Prüfung Multiple Choice Test
wir spezielle prüfungsvorbereitende Kurse.

Egal, ob du die Heilpraktikerausbildung bei uns oder woanders absolvierst, oder ob du dich für das Selbststudium entschieden hast, kannst du hieran teilnehmen. Die Zusatzangebote behandeln sehr komprimiert und kompakt einzelne Ausbildungsinhalte. Vorab erworbenes prüfungsrelevantes Wissen ist erforderlich.