Ende des Förderprogramms Bildungsprämie

Gutscheinausgabe noch bis zum 31.12.2021

Die Förderung von Weiterbildungen durch die Bildungsprämie endet. Prämiengutscheine werden nur noch bis zum 31.12.2021 ausgegeben. Nutzen Sie im Endspurt diese staatliche Förderung und sparen Sie die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro.

Eine Weiterbildung ist über die Bildungspämie förderfähig, wenn sie innerhalb eines halben Jahres nach Gutscheinausgabe beginnt. Erst nach Abschluss kann diese vom Weiterbildungsanbieter abgerechnet werden. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Länger andauernde Maßnahmen sind nicht mehr förderfähig.

Einen Prämiengutschein (Bildungsprämie) können Sie erhalten, wenn Sie:

  • durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
  • über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,
  • im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Gerne können Sie bei uns erfragen, welche Kurse noch über die Bildungsprämie gefördert werden können:

Nicht eingestellt wird die Förderung durch den Bildungsscheck. Weiterhin gilt:

  • Selbständige können einen Bildungsscheck erhalten (im individuellen Zugang und soweit die Einkommensgrenzen eingehalten werden).
  • Beschäftigte im öffentlichen Dienst können einen Bildungsscheck erhalten (im individuellen Zugang und soweit die Einkommensgrenzen eingehalten werden).
  • Die Unternehmensgröße von max. 249 Beschäftigten entfällt im individuellen Zugang (Im betrieblichen Zugang bleibt die Obergrenze von max. 249 Beschäftigten allerdings bestehen)
  • Im individuellen Zugang muss der Wohnsitz in NRW sein. Im betrieblichen Zugang muss die Arbeitsstätte in NRW sein. (Bisher mussten Arbeitsstätte oder Wohnsitz in NRW sein.)
  • Im individuellen Zugang gelten andere Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss mehr als 20.000 € und weniger als 40.000 € betragen (Verheiratete: mehr als 40.000 € und weniger als 80.000 €). Beschäftigte mit geringem Einkommen (bis max. 20.000 Euro Jahreseinkommen) erhalten die Bildungsprämie. Damit kann nur noch entweder der Bildungsscheck oder der Prämiengutschein (Bildungsprämie) ausgegeben werden.
  • Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens gegenüber der Beratungsstelle kann nur anhand folgender Belege erbracht werden: a. Einkommenssteuerbescheid, b. Erklärung eines Steuerberaters bzw. eines Fachanwaltes für Steuerrecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen, oder c. Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
    Ein Nachweis des Brutto-Einkommens, z. B. über die Gehaltsabrechnung oder die elektronische Lohnsteuerkarte, reicht nicht mehr aus. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks darf der Nachweis (Datum des Dokumentes) nicht älter als drei Jahre sein. Die Beratungsstelle fertigt eine Kopie der Nachweise an. Aus den Nachweisen muss ersichtlich sein, dass es sich um die beratene Person handelt und wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist (Einzel- und gemeinsame Veranlagung). Die anderen Daten können „geschwärzt“ werden, sofern es von den Ratsuchenden gewünscht ist.
  • Im betrieblichen Zugang muss die beratene Person das Unternehmen vertreten können. Ggf. muss sie die von einer vertretungsberechtigten Person unterschriebene Vollmacht vorlegen.

Die Bildungsschecks und Prämiengutscheine werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

In einem kostenfreien Gespräch wird geklärt, welche Weiterbildung Sie Ihrem beruflichen Ziel näher bringt und mit Bildungsscheck oder -prämie gefördert werden kann. Welche Unterlagen Sie in dem Beratungsgespräch vorlegen müssen, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Berater.

Wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie den Bildungsscheck oder die Bildungsprämie in dem Termin ausgehändigt und Sie können diesen bei dem Weiterbildungsanbieter einreichen.

Einlösen können Sie die Förderungen auch für Kurse in der Heilpraktikerschule Westfalen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern.

Stand: 15. November 2021
Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.