Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Teilnahmebedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Heilpraktikerschule Westfalen (HSW)
1. Leistungsbeschreibung
HSW wird die gebuchte Veranstaltung gemäß Beschreibung im Werbeflyer durchführen.
2. Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich bei HSW erfolgen. Es gelten ausschließlich die von HSW ausgegebenen Formulare. Mit der Anmeldung bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser AGB. Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Absage/Stornierung/Kündigung
HSW kann wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, wegen Ausfalls von Referenten oder Zulieferung oder aus anderem wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund kann auch im Verhalten des/der Schülers/Schülerin begründet sein. HSW erstattet in diesem Fall bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an dem für die Durchführung der Veranstaltung angebotenem Ersatztermin nicht möglich ist.
Für Schulungen, die kürzer als 3 Monate dauern gilt: Bei Stornierung/Kündigung eines/einer angemeldeten Schülers/Schülerin bis 14 Tage vor Schulungsbeginn wird keine Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei späterer Stornierung/Kündigung bzw.
Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Für Schulungen, die länger als 3 Monate dauern gilt: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate nach dem der Kündigung folgenden Monatsletzten. Wird bereits vor Beginn der Schulung gekündigt, ist eine Bearbeitungsgebühr von 2 Monatsgebühren fällig. Die Stornierung/Kündigung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei HSW. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, soweit dieser eventuelle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Während einer laufenden Weiterbildungsmaßnahme ist ein Teilnehmertausch nicht möglich.
4. Durchführungsabweichung
HSW bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen, den Inhalt der Veranstaltung angemessen zu ändern oder bei Ausfall der Schulung geeignete Ersatzzeiten festzulegen. Unterrichtsversäumnisse des/der Schülers/-in entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühren.
5. Copyright
Veranstaltungsunterlagen sind zur exklusiven Nutzung durch den Teilnehmer während der Schulung und zum Nachschlagen nach der Schulung gedacht.
Alle Rechte, auch die der Übersetzung bleiben HSW bzw. dem Rechtsinhaber vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung von HSW bzw. Rechtsinhabers darf kein Teil der Veranstaltungsunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden.
6. Teilnahmegebühr / Zahlungsverkehr
Die Teilnahmegebühr wird bei Schulungen, die innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sind, vor Beginn der 1. Unterrichtsstunde fällig. Die Bezahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug oder in bar. Bei Schulungen die länger als 3 Monate dauern, erteilt der/die Schüler/Schülerin eine Einzugsermächtigung über die vereinbarte Monatsgebühr. Der Einzug erfolgt durch HSW im Voraus jeweils zum 1. des Monats.
7. Heilpraktiker-Prüfung / Voraussetzungen und Selbstverantwortung
Dem/der Schüler/Schülerin ist bekannt, dass für die Zulassung zur amtsärztlichen Prüfung für Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie folgende gesetzliche Voraussetzungen bestehen: Alter 25 Jahre, deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit (bzw. gültige Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern aus Nicht-EU-Staaten), polizeiliches Führungszeugnis (keine schweren strafrechtlichen Vergehen), mindestens Hauptschul-Abschluss, Gesundheitszeugnis (keine dauernd ansteckenden Krankheiten, Sucht, berufsbehindernde Krankheiten). HSW vermittelt entsprechend ihrer Zielsetzung im Rahmen ihres umfassenden Ausbildungsansatzes das erforderliche Wissen zum Bestehen der Heilpraktikerprüfung. Das Bestehen dieser Prüfung erfordert gleichwohl von dem einzelnen Teilnehmer ein hohes Engagement und die Bereitschaft zur selbständigen Vertiefung des Unterrichtsstoffes. Der Teilnehmer trägt daher für das Bestehen der Prüfung Selbstverantwortung.
8. Sonstiges
Die Kosten für die An- und Abreise sowie eventuell anfallende Hotelkosten sind nicht im Preis enthalten. Der/die Schüler/Schülerin ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Für Unfallschäden, die Beschädigung oder der Verlust von Sachen der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Schulung übernimmt HSW keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der/ die Schüler/Schülerin ist verpflichtet, die HSW-Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Bei Zerstörung/Beschädigung von HSW- Eigentum haftet der/die Schüler/schülerin für die entstandenen Schäden.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Hamm.