Beruf des Tierheilpraktikers

Der Beruf des Tierheilpraktikers (THP) gewinnt immer mehr an Bedeutung und Anerkennung bei den Tierbesitzern, denn die Erfolge der alternativen Heilmethoden sind nicht von der Hand zu weisen.

Der THP behandelt nicht die Symptome, sondern sucht die eigentlichen Ursachen der Erkrankung. Diese sind zu finden in der Umgebung und Haltung der Tiere, sowie durch eine gründliche Anamnese und eine kompetente körperliche Untersuchung der Tiere. Oft werden diese Untersuchungen unter Einbeziehung technischer Möglichkeiten wie Labor, Röntgen und Ultraschall durchgeführt. Das heisst nicht, dass der THP diese technischen Untersuchungen selber durchführen soll. Er muss aber über die Möglichkeiten und Aussagen der Ergebnisse bescheid wissen.

Ein seriöser THP sieht sich nicht als Konkurrenz zum Tierarzt, sondern als Alternative und Ergänzung zur Schulmedizin. Jede Behanlungsmethode hat ihre Grenzen. Aus diesem Grund sollte man wissen, wann man einen Patienten an den Tierarzt weiterleiten muss. Es zeichnet einen guten THP aus, wenn er seine Fähigkeiten weder über- noch unterschätzt. So wird er auf jeden Fall in seinem Beruf erfolgreich sein können.

Der THP sollte in Gesetzeskunde ein breites Wissen haben, denn er muss sich an einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen orientieren:

Viele Tätigkeiten darf der THP nicht ausführen

Tätigkeiten des Tierheilpraktikers

Wichtige Pflicht des THP:
Meldepflichtige Tierseuchen muss der THP unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzeigen!!

Ein THP sollte nur dann eine Behandlung oder Untersuchung durchführen, wenn er über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten (Sorgfaltspflicht) verfügt!!

Um diese Fähigkeiten zu erwerben, bietet die Heilpraktikerschule-Westfalen eine fundierte Ausbildung zum THP an.