Beruf des Tierheilpraktikers
Der Beruf des Tierheilpraktikers (THP) gewinnt immer mehr an Bedeutung und Anerkennung bei den Tierbesitzern, denn die Erfolge der alternativen Heilmethoden sind nicht von der Hand zu weisen.
Der THP behandelt nicht die Symptome, sondern sucht die eigentlichen Ursachen der Erkrankung. Diese sind zu finden in der Umgebung und Haltung der Tiere, sowie durch eine gründliche Anamnese und eine kompetente körperliche Untersuchung der Tiere. Oft werden diese Untersuchungen unter Einbeziehung technischer Möglichkeiten wie Labor, Röntgen und Ultraschall durchgeführt. Das heisst nicht, dass der THP diese technischen Untersuchungen selber durchführen soll. Er muss aber über die Möglichkeiten und Aussagen der Ergebnisse bescheid wissen.
Ein seriöser THP sieht sich nicht als Konkurrenz zum Tierarzt, sondern als Alternative und Ergänzung zur Schulmedizin. Jede Behanlungsmethode hat ihre Grenzen. Aus diesem Grund sollte man wissen, wann man einen Patienten an den Tierarzt weiterleiten muss. Es zeichnet einen guten THP aus, wenn er seine Fähigkeiten weder über- noch unterschätzt. So wird er auf jeden Fall in seinem Beruf erfolgreich sein können.
Der THP sollte in Gesetzeskunde ein breites Wissen haben, denn er muss sich an einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen orientieren:
- Berufskunde für Heilpraktiker
- Tierschutzgesetz
- Arzneimittelgesetz
- Bundesseuchengesetz
- Impfgesetz
- Lebensmittelgesetz
- Das AATV (Verordnung über Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, sowie weitere andere spezielle Verordnungen über z.B. deren Entsorgung usw.
Viele Tätigkeiten darf der THP nicht ausführen
- Verschreibung oder Anwendung von verschreibungspflichtigen (rezeptpflichtigen) Arzneimitteln
- Verordnung oder Anwendung von Betäubungsmitteln
- Impfungen
- Ausübung von Heilkunde im Umherziehen
- Verkauf von apothekenpflichtigen, rezeptfreien Arzneimitteln
- Operationen oder Eingriffe an Wirbeltieren
- Tötung von Wirbeltieren (s. Tierschutzgesetz)
Tätigkeiten des Tierheilpraktikers
- Beratung von Tierhaltern ohne oder nach vorangegangener Untersuchung der Groß- oder Kleintiere
- Verordnung von apothekenpflichtigen rezeptfreien Arzneimitteln
- Eingriffe und Verrichtungen: Injektionen (s.c., i.c. i.v., i.m.), Blutprobeentnahmen, Aderlass, Infusionen, Anlegen eines Verbandes, Nähen von Wunden, einziehen eines Nasenringes usw., sofern sie ohne Betäubung möglich sind
- Eingriffe an Tieren, die ohne Betäubung gestattet sind, wie Kastration, Kupieren, Enthornung von Tieren bis zu einem bestimmten Alter
- Geburtshilfe
- Einsatz von naturheilkundlichen Verfahren wie z.B. Homöopathie, Pflanzenheilkunde, Traditionelle Chinesische Medizin, Akupunktur und - pressur, Magnetfeldtherapie, Zelltherapie, manuelle Therapie...
Wichtige Pflicht des THP:
Meldepflichtige Tierseuchen muss der THP unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzeigen!!
Ein THP sollte nur dann eine Behandlung oder Untersuchung durchführen, wenn er über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten (Sorgfaltspflicht) verfügt!!
Um diese Fähigkeiten zu erwerben, bietet die Heilpraktikerschule-Westfalen eine fundierte Ausbildung zum THP an.
