Prämiengutschein

Eine Bildungszuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt (bis 31.12.2009: 154 Euro).

Eingelöst werden können die Bildungsschecks auch für Weiterbildungsmaßnahmen in der Heilpraktikerschule Westfalen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern.

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