Heilpraktiker für Psychotherapie - Prüfung
Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis ist eine Kenntnisüberprüfung vor dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt.
In der Kenntnisüberprüfung haben Sie nachzuweisen, dass Sie über ausreichende Grundkenntnisse bzw. Fähigkeiten in folgenden Bereichen verfügen:
- psychologische Diagnostik
- Psychopathologie
- klinische Psychologie
- Gesundheitsrecht
Weiterhin wird überprüft, dass Sie keine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellen und ob Sie
- ausreichende Kenntnisse, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, über die Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeiten gegenüber heilkundlicher Behandlungen besitzen, die den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehalten sind
- über ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf das einschlägige Krankheitsbild verfügen und akute psychologische und psychotherapeutische Notfälle erkennen können und
- die Befähigung besitzen, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.
In der Art der Überprüfung gibt es bei den jeweiligen Gesundheitsämtern Unterschiede (z.B. Prüfung auch schriftlich ja / nein). Entscheidend darüber, welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist, ist Ihr Wohnort oder zukünftiger Praxisstandort.
Die genauen Bedingungen und Unterlagen, die zur Überprüfung vorgelegt werden müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.