Wer kann Heilpraktiker werden?

Informationen zu den Voraussetzungen zum Erlernen des Berufes des Heilpraktikers

Jeder, der sich dazu berufen fühlt und den Wunsch hat, diesen interessanten und verantwortungsvollen Beruf zu erlernen.

Um zur amtsärztlichen Überprüfung vor dem Gesundheitsamt (Überprüfung der Kenntnisse auf dem Gebiet der Heilkunde ohne Bestallung) zugelassen zu werden, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt stellen.
Dieser ist beim Gesundheitsamt erhältlich und muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Kenntnisüberprüfung dort eingereicht werden.
Mit diesem Antrag sind folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen, bzw. einzureichen:

Der Nachweis des Besuches einer Heilpraktikerschule ist nicht erforderlich.

Sie stehen vor der Entscheidung ob Sie die Ausbildung zur Heilpraktikerin / zum Heilpraktiker machen möchten?
Wir möchten Ihnen unseren Weg zeigen, erfolgreich diesen interessanten und verantwortungsvollen Beruf zu erlernen.