Die Heilpraktikerprüfung

Folgendes sollten Sie über die Kenntnisüberprüfung auf dem Gebiet der Heilkunde wissen

Die Heilpraktikerschule-Westfalen bereitet Sie intensiv, qualifiziert und kompetent auf die gesetzlich geforderte Amtsarztüberprüfung vor dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt vor.
Die Überprüfung setzt sich aus in einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Letzterer erfolgt erst nach bestandener schriftlicher Prüfung.

Die schriftliche Überprüfung umfasst z.Zt. 60 Fragen , die in max. 2 Stunden beantwortet werden müssen.
Die schriftliche Kenntnisüberprüfung findet zum Beispiel in Dortmund grundsätzlich in den Monaten März und Oktober statt.

Das Gesundheitsamt Dortmund sagt hier

Inhaltlich erstreckt sich die Überprüfung auf den Ausschluss von Gefahren in folgenden Sachgebieten:

Als Nachweis ausreichender Kenntnisse bedarf es der richtigen Beantwortung von mindestens 45 Fragen.

Wenn die erste Hürde erfolgreich überwunden wurde, bekommt man vom Gesundheitsamt eine gesonderte Einladung zur mündlichen Prüfung.
Diese Prüfung dauert ca. 1 Zeitstunde. Die Prüfungskommission besteht aus einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes und zusätzlich 2 Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern, die als Beisitzer fungieren. Letztere beteiligen sich aktiv an der Überprüfung, haben aber in der Prüfungskommission kein Entscheidungsrecht sondern lediglich eine beratende Funktion.

Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung bekommen Sie die Erlaubnisurkunde zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 Heilpraktikergesetz (HPG). Erst jetzt dürfen sie die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" tragen, da diese in der Bundesrepublik gesetzlich geschützt ist.

Gedächtnisprotokolle

Agnieszka Borkowski, November 2009
Unsere Schülerin, Agnieszka Borkowski, hat am 03. November 2009 ihre mündliche Heilpraktikerprüfung in Dortmund bestanden.
"Schöner hätt´s für mich nicht laufen können. Die Prüfer sehr zuvorkommend und fair. Wissen abrufbar."