Der Beruf des Heilpraktikers

Elvira Bierbach beschreibt in Ihrem Lehrbuch "Naturheilpraxis Heute" das Berufsbild des Heilpraktikers

Naturheilpraxis Heute - Lehrbuch für Heilpraktiker von Elvira Bierbach Der Beruf des Heilpraktikers ist ein selbständiger und freier Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des Heilpraktikergesetzes. Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Er leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Therapievielfalt und Therapiefreiheit, indem er die Behandlungsmöglichkeiten durch das große Spektrum naturheilkundlicher Methoden vervollständigt. Dadurch erfüllt er auch eine gesellschaftliche Aufgabe.

Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet in der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie nach dem Ganzheitsprinzip vorging und sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur, d.h. auch an der inneren Natur des Menschen orientiert.

Entsprechend der Orientierung des Heilpraktikers an einer ganzheitlichen Sichtweise steht nicht die Erkrankung, sondern der Mensch in seinem Kranksein im Mittelpunkt der Behandlung. Den Patienten als Mensch zu sehen, der er ist und den möglichen Sinnzusammenhang einer Krankheit zu begreifen, all das will in die therapeutische Arbeit des Heilpraktikers integriert sein. Erst dadurch kann das geistig-seelisch-körperliche Gleichgewicht wieder gewonnen, Sinnerfahrung gefördert und durch gezielte naturheilkundliche therapeutische Maßnahmen dem Patienten zu einem möglichst natürlichen Heilungsverlauf verholfen werden.

Die Aufgabe des Heilpraktikers besteht als darin, durch gezielte Maßnahmen die Heilkraft der Natur, damit ist auch die im kranken Menschen selbst liegende Heilkraft zu verstehen, einzusetzen und dauerhaft zu heilen. Um die Therapie verantwortungsvoll durchführen zu können, sollte der Therapeut - die Beherrschung der Behandlungstechniken vorausgesetzt - auch die eigenen Grenzen und die der Naturheilkunde kennen. Dies erfordert eine realistische Selbsteinschätzung sowie die Fähigkeit, Krankheiten zuverlässig diagnostizieren zu können.

Weitere Informationen

Das seit 1939 gültige Heilpraktikergesetz erlaubt dem Heilpraktiker als einzigem neben dem approbierten Arzt die Ausübung der Heilkunde.

Die Zulassung zum Heilpraktiker setzt die erfolgreich bestandene amtsärztliche Überprüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt voraus.